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Sieben Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen: Pädopornographie ist kein Kavaliersdelikt!
03 Feb 2010
Sieben Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen: Pädopornographie ist kein Kavaliersdelikt!
Das Strafgesetz ist hier formell und sagt im Artikel 384, dass der Besitz von pornographischem Material, das Personen zeigt, die noch nicht volljährig sind mit einer Gefängnisstrafe bis zu 2 Jahren und einer Geldstrafe bis zu 12.500€ bestraft werden kann.
Die Verbreitung solcher Dokumente kann sogar eine Gefängnisstrafe von 1 bis zu 5 Jahren und eine Geldsrafe von 50.000€ nach sich ziehen (Strafgesetz Artikel 383). Weiterhin will der Gesetzgeber die Strafen auf das „einfache“ Konsultieren solchen Materials ausdehnen (Gesetzprojekt Nr. 6046).
Der Beschuldigte kommt in einer öffentlichen Sitzung vors Strafgericht. Die Strafe kann an bestimmte Verbote gekoppelt sein, wie zum Beispiel das Ausüben des Lehrberufes oder jede andere Arbeit im Bereich einer Schule oder Aktivität mit Minderjährigen. Die Abteilung des Jugendschutzes der luxemburgischen Staatsanwaltschaft hat im Jahr 2008 35 Fälle verfolgt.
Die Gerichte bestätigen oft die strengen durch die Staatsanwaltschaft geforderten Strafen.
Der oben genannte Fall
Der Bereich Jugendschutz der Kriminalpolizei wurde von der Organisation LISA Stopline auf die Spur gebracht (siehe weiter unten).
Die Ermittler konnten einen Server identifizieren, der zu beanstandendes Material verteilt und bei dieser Gelegenheit konnten verschiedene luxemburgische IP Adressen festgestellt werden.
Nach einer Untersuchung, haben die luxemburgischen Ermittler im Gerichtsbezirk Luxemburg am Donnerstagabend und am Freitagmorgen 7 Hausdurchsuchungen durchgeführt.
Die Polizisten, unterstützt von den Experten für Neue Technologien, im ganzen 14 Beamte, haben eine Vielzahl von Material und Speichermedien beschlagnahmt. Die Untersuchung dieses Materials wird in kurzem das gesamte Ausmaß dieses Falles bestimmen.
LISA Stopline – Luxembourg Internet Safety Alert
Die LISA Stopline, die seit Juli 2008 tätig ist, ist ein in LuSI (Luxembourg Safer Internet), co-finanziert von der Europäischen Kommission und geleitet von einem Konsortium bestehend aus Telindus, dem Kannerjugendtelefon und dem Centre de Recherche Public Henri Tudor, integrierter Dienst.
Der Dienst besteht aus einer Meldestruktur für illegale Inhalte im Internet, darunter pädopornographische Inhalte.
Alle Meldungen können mittels der www.lisa-stopline.lu gemacht werden..
Die LISA Stopline arbeitet eng mit der Polizei sowie mit anderen nationalen und internationalen Instanzen zusammen.
Die Organisation hat ein Zusammenarbeitsabkommen mit der Polizei, so können technische Informationen zu illegalen Inhalten weitergeleitet werden.
Das Projekt LISA Stopline wird vom Ministerium für Familie und Integration, vom Ministerium für Wirtschaft und Außenhandel sowie vom Service National de la Jeunesse unterstützt.
Traurige Fälle
Die Staatsanwaltschaft hat schlussendlich auf die menschlichen Schäden solcher Delikte hingewiesen.
Die Virtualität, die beruhigend scheinen kann, versteckt ein tragisches Einzelschicksal eines Kindes. Die verteilten Videos und Bilder beruhen auf wahren Begebenheiten, auf gewalttätigen Misshandlungen begangen an realen Personen.
So legen die Ermittler der Kriminalpolizei großen Wert, nicht nur auf die identifizierung der Täter, sondern auch auf die der Opfer um gegebenenfalls eine entsprechende Hilfeleistung zu bieten.
Weiterhin führt eine große Nachfrage an solchem Material zu einem noch größeren Angebot.
Das einzig wenig tröstliche ist: der Bereich „Neue Technologien“ der Polizei bestätigt, das es im virtuellen Raum keine Anonymität gibt und dass jeder irgendwo eine Spur hinterlässt.
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Termine
- 07February
- Safer Internet Day 2012
- 10February
- Clervaux - Conférence pour parents






