Darf ich meine Schülerinnen und Schüler fotografieren?

Der Schulanfang ist ein geeigneter Zeitpunkt, um wichtige Themen wie das Recht am eigenen Bild anzusprechen. Nicht nur Schülerinnen und Schüler, sondern auch Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte benutzen digitale Geräte und tauschen Informationen online aus. Dies führt zu Situationen, in denen das Recht am eigenen Bild zu einem unumgänglichen Thema wird.

Publikation zum Recht am eigenen Bild

BEE SECURE hat vor kurzem einen thematischen Beitrag  veröffentlicht, der sich mit dem Thema des Recht am eigenen Bildes beschäftigt und die damit verbundenen rechtlichen Aspekte im Bildungskontext näher beleuchtet.

Thematischen Beitrag aufrufen

Diese Publikation beinhaltet eine Vorlage für die Genehmigung zur Aufnahme und Veröffentlichung von Bildern Minderjähriger, die speziell für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte bestimmt ist.

Formular zum Recht am eigenen Bild aufrufen

Rechtliche Vorgaben

Generell gilt: Jeder hat das Recht am eigenen Bild und kann selbst entscheiden ob er fotografiert werden möchte und ob er der Veröffentlichung des Bildes zustimmt. Bei Kindern und Minderjährigen muss eine Zustimmung (in Form einer schriftlichen Erlaubnis) durch einen gesetzlichen Vormund vorliegen.

Die schriftliche Erlaubnis muss klar definieren, ob, wofür, aber auch wie lange die Fotos von Kindern benutzt und gespeichert werden dürfen. Dementsprechend müssen die Fotos nach dem Ablaufen der Frist oder auf Anfrage des gesetzlichen Vormundes gelöscht werden. Tut man dies nicht, macht man sich strafbar.

Grundsätzlich dürfen Fotos und Videos nur zu internen und pädagogischen Zwecken genutzt werden. Es ist untersagt, Bilder von Schülern privat herumzuzeigen, zu verschicken oder auch Fotos in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen, wenn keine schriftliche Erlaubnis vorhanden ist!

Austausch zum Thema Cybersicherheit

Die Notwendigkeit, das Recht am eigenen Bild zu thematisieren, wurde im Rahmen des sogenannten “Expertentrios” festgestellt, an dem Experten von BEE SECURE, der Polizei, der nationalen Datenschutzkommission in Luxemburg (CNPD) und KJT sowie Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte zu Beginn des Jahres 2023 teilnahmen.

Ziel war es, die Bedürfnisse der Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte in Bezug auf die Internetsicherheit zu ermitteln und mit Hilfe der oben genannten Experten die passenden Antworten auf ihre Fragen zu finden.

Bei weiteren Fragen zum Recht am eigenen Bild, kann man sich bei der Nationalen Kommission für Datenschutz (CNPD) wenden:

Webseite der CNPD aufrufen