Cyber-Mobbing: Aktuelle Lage in Luxemburg und europäische Schritte

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Cyber-Mobbing bleibt in Luxemburg ein ernstzunehmendes Problem. Laut BEE SECURE Radar 2025 gaben 43 % der befragten Jugendlichen (17–30 Jahre) an, selbst Erfahrungen mit Cyber-Mobbing gemacht oder es im Umfeld wahrgenommen zu haben. Zum ersten Mal seit 2022 gaben 31 % der Eltern von Kindern im Alter von 3–11 Jahren an, Cyber-Mobbing gehöre zu ihren fünf größten Sorgen im Internet. Die rechtliche Lage in Luxemburg deckt Cyber-Mobbing über verschiedene bestehende Gesetze ab – von Belästigung und Stalking bis hin zu Verleumdung und Verletzungen der Privatsphäre. Gleichzeitig arbeitet die Europäische Union an einer gemeinsamen Definition, einem Aktionsplan und strengeren Plattformpflichten, um dem Problem europaweit zu begegnen.

Was unter Cyber-Mobbing verstanden wird

Cyber-Mobbing (auch Cyber-Bullying genannt) bezeichnet das wiederholte, absichtliche Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen einer Person über digitale Medien wie Internet oder Mobiltelefone über einen längeren Zeitraum hinweg. Typisch ist ein Machtungleichgewicht zwischen Täter und Opfer, das von den Tätern ausgenutzt wird. Im Unterschied zum klassischen Mobbing kann Cyber-Mobbing jederzeit und vor großem Publikum stattfinden, was die Belastung für Betroffene zusätzlich verstärkt.

Rechtlicher Rahmen in Luxemburg

Der Begriff „Cyber-Mobbing“ taucht nicht ausdrücklich im Strafgesetzbuch auf, fällt jedoch unter mehrere Bestimmungen:

  • Belästigung und Stalking (CP Art. 442-2; Gesetz zum Schutz der Privatsphäre, 11. August 1982)
  • Verleumdung, üble Nachrede, Beleidigung (Gesetz vom 8. Juni 2004; CP Art. 443 ff., 448 ff.)
  • Angriffe auf Privatsphäre und Recht am eigenen Bild (Gesetz vom 11. August 1982)
  • Unerlaubte Veröffentlichung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz vom 2. Juli 2007)
  • Jugendschutzverstöße (Gesetz vom 16. Juli 2011)
  • Rassistische oder diskriminierende Äußerungen (CP Art. 457-1)
  • Computerkriminalität und Hacking (CP Art. 509-1 ff.)

Betroffene sollten sich direkt an eine Polizeidienststelle wenden, um Anzeige zu erstatten. Das Sichern von Beweisen wie Screenshots oder Chatverläufen ist entscheidend.

Zusätzliche Maßnahmen finden Sie auf dieser Übersichtsseite zu Cyber-Mobbing.

EU- Vergleich und geplante Maßnahmen

Ein Bericht des Joint Research Centre (JRC) der Europäischen Kommission mit dem Titel „Cyberbullying: On the Rise – The Benefits of a Common Definition“ zeigt, dass nur etwa die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten eine klare Definition von Cyber-Mobbing hat. Diese Unterschiede erschweren den Vergleich von Daten und die Abstimmung effektiver Präventionsmaßnahmen.

Die Europäische Kommission setzt auf die Better Internet for Kids (BIK+) Strategie und den Digital Services Act (DSA), die Plattformen stärker in die Pflicht nehmen. Für 2026 ist ein EU-Aktionsplan gegen Cyber-Mobbing geplant.

Unterstützung und Meldung von Inhalten

Für persönliche Beratung und vertrauliche Hilfe steht die BEE SECURE Helpline unter 8002 1234 vertraulich und kostenlos zur Verfügung.

Zusätzlich ist BEE SECURE in Luxemburg als National Trusted Flagger anerkannt. Über dieses Meldesystem können Nutzer problematische Inhalte, die sie betreffen oder verletzen, direkt melden. Diese Meldungen werden priorisiert geprüft, und Betroffene erhalten Unterstützung, um mit den Folgen umzugehen.

Mitmachen: EU-Konsultationen zu Cyber-Mobbing

  • Kinder im Alter von 12–17 Jahren sind eingeladen, an einer Umfrage zum Thema Cybermobbing auf der EU-Plattform für Kinderbeteiligung (Children’s Participation Platform – CPP) teilzunehmen: https://snj.lu/40
  • Junge Menschen (ab 18 Jahren), Erwachsene sowie Organisationen sind aufgerufen, sich an der öffentlichen Konsultation beteiligen, um die Entwicklung eines Aktionsplans gegen Cybermobbing zu unterstützen: https://snj.lu/3x

Die Konsultationen stehen in allen EU-Sprachen zur Verfügung und laufen noch bis Montag, den 29. September 2025.