Digitaler Nachlass: Was passiert mit meinen Daten, wenn ich sterbe?

Angezündete Kerze mit schwarzem Hintergrund
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Anfang November werden in Luxemburg an Allerseelen Gräber gesegnet – und wir denken allgemein an unsere Verstorbenen und an den Tod. Aber was passiert eigentlich mit unseren Daten und Accounts, wenn wir sterben?

Niemand wird gerne an die eigene Sterblichkeit erinnert. Und auch wenn sich Ende Oktober zu Halloween allerlei Untote wie Vampire, Zombies, usw. in den Medien tummeln – wir werden alle einmal sterben müssen. Viele Menschen sorgen für ihre physischen Besitztümer vor: Sie schreiben ein Testament und bestimmen, wer welche Objekte erben soll. Manche organisieren sogar ihre eigene Bestattung. Über das eigene digitale Erbe machen sich jedoch nur wenig Menschen Gedanken. Was passiert nach meinem Tod mit meinen digitalen Fotos, Texten und Videos? Wer benachrichtigt die Follower meiner social media-Accounts, dass ich gestorben bin? Was wird aus meinen E-Mails?

Während rechtlich klar geregelt ist, wer ihre Besitztümer erhält, wenn Sie kein Testament verfasst haben, ist der digitale Nachlass eine Grauzone. So ist zum Beispiel nicht klar, ob ein Facebook-Account vererbt werden kann oder ob er so persönlich ist, dass er nach dem Tod vom Betreiber gelöscht oder deaktiviert werden muss. Die beste Alternative ist also, selbst vorzusorgen.

Daten

Wer es seinen Hinterbliebenen einfacher machen will, sortiert seine Daten, z.B. Fotos, regelmäßig und macht Backups davon. Besonders wichtige Daten können Sie außerdem auf einen USB-Stick speichern, den Sie einer Vertrauensperson geben. Wer auf Cloud-Speicher setzt, muss sich nicht mit externen Festplatten herumplagen, sollte sich jedoch den Gefahren bewusst sein. Sie können eine Vollmacht verfassen, in der Sie verfügen, was mit ihren Daten passieren soll – welche gelöscht und welche archiviert werden sollen.

Passwörter

Die Weitergabe von Passwörtern ist ein potentielles Sicherheitsrisiko – deswegen empfiehlt BEE SECURE, Passwörter nie weiterzugeben. Wie aber mit dem Problem umgehen, dass sich die Hinterbliebenen ja irgendwie auf dem Computer des Verstorbenen einloggen müssen oder auf die virtuellen Bekanntschaften auf sozialen Netzwerken über den Tod informieren wollen? Eine Lösung wäre die Verwendung eines Passwort-Managers wie bzw. KeePass. Dort sind alle Accounts inklusive Passwörter verschlüsselt gespeichert – zur Entschlüsselung benötigen die Hinterbliebenen lediglich ein Master-Password. Dieses kann an einem sicheren Ort verwahrt werden, z.B. in einem Bankschließfach oder gemeinsam mit dem Testament. Eine andere Lösung wäre eine Übersicht mit allen Accounts und Passwörtern. Dies ist aber ein großes potentielles Sicherheitsrisiko, außerdem ist es kompliziert, so eine Übersicht ständig aktuell zu halten.

Accounts

Was mit ihren social media- oder E-Mail-Accounts passieren soll, regeln Sie am besten in einer Vollmacht oder in ihrem Testament. Wer viel in den sozialen Netzwerken unterwegs ist, möchte wahrscheinlich, dass die virtuellen Bekanntschaften vom eigenen Tod erfahren. Eventuell möchten Sie auch eine Abschiedsbotschaft verfassen, die im Fall ihres Todes gepostet oder per Mail verschickt werden soll. Manche Anbieter haben sich über das Problem „Accounts von Verstorbenen“ Gedanken gemacht und vorgesorgt. So lässt sich ein Facebook-Account in eine Gedenkseite, eine Art virtuelles Kondolenzbuch, umwandeln. Unter diesem Link finden Sie eine Erklärung, wie sich die Umwandlung eines Facebook-Profils in eine Gedenkseite anfragen lässt. Während bei Facebook die Hinterbliebenen aktiv werden müssen, hat Google für seine Dienste eine Funktion eingebaut, die im Fall von längerer Inaktivität die Daten an Vertrauenspersonen schickt oder löscht. Die Funktion nennt Google „Inaktivitätsmanager“.

Webseiten

Wenn Sie eigene Webseiten betreiben, ist die Situation etwas komplizierter. Die Besucher ihrer Webseite können zwar Hinterbliebene informieren, wenn Sie die entsprechenden Informationen hinterlassen. Da die meisten Webhosting-Angebote etwas kosten, würde im Fall ihres Todes die Webseite spätestens dann offline gehen, wenn die Rechnungen nicht mehr bezahlt werden. Wenn Sie wollen, dass ihre Webseiten auch nach ihrem Tod weiterhin online bleiben, sollten Sie eine vertrauenswürdige Person damit beauftragen, sich darum zu kümmern. Eventuell können Sie auch in ihrem Testament etwas Geld für die Aufrechterhaltung ihrer Homepage vorsehen. Ansonsten bleibt gibt es auch die Möglichkeit, die Webseite zumindest auf archive.org archivieren zu lassen.

Es lohnt, sich Gedanken über den eigenen digitalen Nachlass zu machen. Weitere Hinweise, wie Sie damit umgehen, können Sie beispielsweise bei der deutschen Verbraucherschutzzentrale oder bei heise.de finden.

 

Quellen: heise.de; zeit.de (1)(2)(3); google;Verbraucherschutzzentrale