Kinderrechte in der digitalen Welt

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Am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Seitdem hat sich unsere Welt stark verändert. Durch die UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind – egal, wo es lebt, wo es aufgewachsen ist oder woran es glaubt – bestimmte Rechte. Diese Rechte stellen Grundwerte dar, die den Umgang mit Kindern beschreiben. Die Staaten, die die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben haben, müssen dafür sorgen, dass die Kinderrechte eingehalten werden.

Was bedeutet es, Kinder in der digitalen Welt zu schützen und zu fördern, und wie kann die Beteiligung von Kindern durch Digitalisierung sichergestellt werden?

Der UN-Ausschuss für die Rechte der Kinder verfasste 2021 eine Allgemeine Bemerkung (zu den Rechten von Kindern in Bezug auf die digitale Welt (Englisch, PDF), in der ausführlich erklärt wird, welche Rechte und Grundwerte Kinder im digitalen Raum besitzen. Die Staaten, die die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben haben, müssen dafür sorgen, dass die Kinderrechte eingehalten werden. Dabei gibt es drei verschiedene Arten von Rechten, die auch die drei „P“ genannt werden: Protection (Schutz), Provision (Förderung und Entwicklung) & Participation (Beteiligung).

Recht auf Schutz

Artikel 2: Keine Diskriminierung

Es ist wichtig, dass alle Kinder den gleichen Zugang zur digitalen Welt haben. Dazu zählt auch, dass sie über das entsprechende Wissen verfügen, um digitale Technologien nutzen zu können. Außerdem dürfen Kinder nicht durch die Nutzung solcher Technologien diskriminiert werden. Die Vertragsstaaten müssen also sicherstellen, dass sie genug gegen Hass im Netz oder gegen andere diskriminierende Behandlungen unternehmen.

Artikel 16: Schutz der Privatsphäre

Die Privatsphäre von Kindern kann bedroht werden, wenn personenbezogene Daten von Kindern verarbeitet werden. Daher gilt es, Datensparsamkeit und Datenschutz sicherzustellen. Wenn Eltern die Online-Aktivitäten ihrer Kinder überwachen, muss diese Überwachung außerdem immer im Einklang mit der Privatsphäre der Kinder stehen und dementsprechend verhältnismäßig sein.

Artikel 19: Schutz vor Gewalt

Der digitale Raum muss so gestaltet werden, dass er für Kinder sicher ist und sie vor allen Formen von Gewalt geschützt sind. Dazu zählen zum Beispiel Cyber-Mobbing, Cyber-Grooming oder problematische und verstörende Inhalte.

Recht auf Förderung und Entwicklung

Artikel 15: Gruppen bilden und beitreten.

In digitalen Umgebungen erhalten Kinder eine einfache Möglichkeit, um an Räumen für Beratungen, kulturellem Austausch und sozialem Zusammenhalt teilzunehmen. Diese Möglichkeit muss gefördert werden. Vor allem Kinder aus Minderheitengruppen können so für ihre Rechte eintreten und Vereinigungen bilden, in denen sie sich über ihre sozialen, religiösen, kulturellen, ethnischen, sexuellen und politischen Identitäten austauschen können

Artikel 28: Zugang zu Bildung

Bildungsangebote im digitalen Raum müssen ermöglicht werden und dürfen keinen ungleichen Zugang schaffen oder verschärfen. Außerdem muss digitale Kompetenz Teil der Lehrpläne werden.

Artikel 31: Freizeit, Spiel, Kultur, Kunst

Es ist wichtig, dass Kinder ihre Freizeit nutzen können, um Erfahrungen in der digitalen Welt zu machen und mit den verschiedenen Angeboten zu experimentieren. Dies kann die Kreativität und auch den sozialen Zusammenhalt fördern. Wichtig ist jedoch auch, dass es altersgerechte Angebote gibt und dass Alternativen zu digitalen Aktivitäten zur Verfügung stehen.

Recht auf Beteiligung

Artikel 12: Achtung der Meinung von Kindern

Digitale Medien können dazu beitragen, die Beteiligung von Kindern an gesellschaftsrelevanten und demokratischen Prozessen zu erhöhen und ihre Meinung sichtbarer zu machen.

Artikel 17: Zugang zu Information.

Zugang zu Information bedeutet unter anderem, altersgerechte und befähigende Inhalte bereitzustellen, die für Kinder auch leicht zu finden sind. Dies gilt insbesondere für Kinder aus Minderheitengruppen.

 

Die Möglichkeit, sinnvoll auf digitale Technologien zuzugreifen, unterstützt Kinder dabei, ihre Rechte zu realisieren. Wenn jedoch die digitale Inklusion nicht erreicht wird, besteht die Gefahr, dass bestehende Ungleichheiten zunehmen und neue entstehen könnten. Daher ist es entscheidend, die digitale Kluft zu überbrücken, um die Rechte jedes Kindes in unserer sich schnell entwickelnden technologischen Welt zu schützen und voranzubringen.

In Luxemburg

 

Weiterführender Link: Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt

 

Quelle: Dieser Text basiert auf einem Artikel unseres Partners saferinternet.at.