Ab dem 27. Mai 2025 wird das Unternehmen META (zu dem unter anderem Facebook und Instagram gehören) beginnen, öffentlich zugängliche Daten seiner europäischen Nutzerinnen und Nutzer zu verwenden, um künstliche Intelligenzen (KI) weiterzuentwickeln.
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Ab dem 27. Mai 2025 wird das Unternehmen META (zu dem unter anderem Facebook und Instagram gehören) beginnen, öffentlich zugängliche Daten seiner europäischen Nutzerinnen und Nutzer zu verwenden, um künstliche Intelligenzen (KI) weiterzuentwickeln.
Was bedeutet das konkret?
META plant, öffentlich sichtbare Inhalte wie Beiträge, Kommentare oder Fotos von erwachsenen Nutzerinnen und Nutzern in Europa zu analysieren, um seine KI-Systeme zu trainieren. Diese Systeme sollen in der Lage sein, Sprache besser zu verstehen, Bilder zu analysieren oder Inhalte automatisch zu generieren.
Darüber hinaus verfolgt META das Ziel, sogenannte generative KI-Erlebnisse zu entwickeln. Dabei handelt es sich um Funktionen wie Meta AI oder AI Creative Tools, die auf Basis großer Datenmengen kreative oder unterstützende Inhalte erzeugen können. META stellt diese Technologien nicht nur über seine eigenen Plattformen zur Verfügung, sondern auch über eine offene Plattform für Forschende, Entwicklerinnen und Entwickler sowie andere Mitglieder der KI-Community.
Nicht betroffen sind private Nachrichten oder Inhalte, die nicht öffentlich einsehbar sind.
Da KI-Modelle einmal verarbeitete Daten nicht nachträglich „verlernen“ können, stellt sich die berechtigte Frage, inwiefern META verlässlich eingrenzen kann, wofür diese Daten künftig genutzt werden. Auch wenn heute bestimmte Anwendungsbereiche – etwa generative KI-Tools – genannt werden, könnten Weiterentwicklungen, neue Produkte oder indirekte Nutzungsszenarien in Zukunft ebenfalls auf denselben Daten aufbauen. Eine klare Trennlinie zwischen aktuellem und zukünftigem Einsatz lässt sich dabei nur schwer garantieren.
Welche Vorteile kann das haben?
Die Nutzung öffentlich zugänglicher Daten kann dazu beitragen, KI-Systeme fairer, nützlicher und präziser zu machen – insbesondere für europäische Sprachen, kulturelle Kontexte oder Inhalte, die bisher in KI-Trainings unterrepräsentiert waren.
Einige mögliche Vorteile sind:
- Bessere Inhalte und Dienste: Zum Beispiel verbesserte Suchfunktionen, automatische Übersetzungen oder personalisierte Empfehlungen.
- Anpassung an europäische Standards: KI-Modelle könnten gezielter auf die Erwartungen und Bedürfnisse europäischer Nutzerinnen und Nutzer reagieren.
- Unterstützung von Innovation: Die Verfügbarkeit von KI-Modellen für Forschung und Entwicklung könnte neue Ideen und Anwendungen ermöglichen.
Und die Nachteile?
Trotz der möglichen Vorteile bestehen auch berechtigte Bedenken:
- Verlust von Kontrolle über eigene Inhalte: Auch öffentlich geteilte Informationen könnten dauerhaft in KI-Systemen gespeichert und verwendet werden.
- Keine Rücknahme möglich: Einmal genutzte Daten können von der KI nicht mehr „verlernt“ werden (z.B könnten diese dann eventuell als Grundlage für neue Monetarisierungsstrategien genutzt werden)
- Datenschutzbedenken: Auch wenn es sich um öffentliche Inhalte handelt, möchten nicht alle Personen, dass ihre Aktivitäten zur Entwicklung automatisierter Systeme beitragen.
Können Sie etwas dagegen tun?
Ja. Wenn Sie nicht möchten, dass META Ihre öffentlich zugänglichen Inhalte für das KI-Training nutzt, können Sie aktiv Widerspruch einlegen.
Wichtig: Der Widerspruch sollte vor dem 27. Mai 2025 erfolgen!
Wie funktioniert der Widerspruch?
Sie können entweder einer entsprechenden Benachrichtigung in der Facebook- oder Instagram-App folgen oder direkt über folgende Wege Widerspruch einlegen:
- Facebook:
Menüpunkt „Einstellungen & Privatsphäre“ → „Privatsphäre-Center“ - Instagram:
Menüpunkt „Einstellungen & Aktivität“ → „Privatsphäre-Center“
Weitere Informationen bietet META unter folgenden Links:
Umgang mit Daten bleibt persönliche Entscheidung
Es ist kein neues Phänomen, dass bei der Nutzung sozialer Medien Daten verarbeitet und ausgewertet werden. Wer Plattformen wie META nutzt, akzeptiert damit auch bestimmte Nutzungsbedingungen, die unter anderem regeln, wie Inhalte verwendet werden dürfen. Die europäischen Datenschutzvorgaben – insbesondere die DSGVO – geben Nutzerinnen und Nutzern jedoch klare Rechte und Schutzmechanismen an die Hand (mehr dazu hier).
Trotz klarer Rechtslage bleibt es wichtig, sich regelmäßig mit Fragen der digitalen Privatsphäre auseinanderzusetzen. Informierte Entscheidungen darüber, was online sichtbar ist und wie die eigenen Daten genutzt werden können, bilden die Grundlage für einen bewussten und selbstbestimmten Umgang mit digitalen Diensten.