Urheberrechte gelten auch im Internet

Mit Graffiti gespraytes "copyright" Zeichen

Heute ist der „World Intellectual Property Day“, also der Welttag des geistigen Eigentums, der von der Weltorganisation für geistiges Eigentum ausgerufen wurde und seit 2000 jedes Jahr am 26. April gefeiert wird. Dieses Jahr ist das Motto „Innovation – Improving Lives“ (dt.: „Innovation verbessert Leben“). An diesem Tag wird besonders darauf hingewiesen, dass viele Kulturgüter wie Musik, Filme, Serien, Computerspiele usw. einerseits urheberrechtlich geschützt sind und andererseits nicht existieren würden, wenn niemand dafür zahlen würde.

Was ist urheberrechtlich legal, was illegal?

Im Internet ist den Nutzern nicht immer ganz klar, welche Aktivitäten legal und welche illegal sind. Wir wollen deswegen heute auf dieses Thema eingehen und vor allem legale Alternativen zu illegalen Kopien vorstellen. Grundsätzlich ist es zwar erlaubt, Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Werken wie Musik oder Filmen zu machen. Diese dürfen auch in der Familie oder im Freundeskreis weitergeben werden, jedoch nicht im Internet veröffentlicht werden. Hier können nämlich potentiell Millionen von Menschen erreicht werden. Auch Werke, die man legal erworben hat, dürfen nicht auf Tauschbörsen zur Verfügung gestellt werden. Sowohl das Herunterladen als auch der Upload von urheberrechtlich geschützten Werken auf Tauschbörsen oder per sogenannter torrent Programme stellen grobe Urheberrechtsverletzungen dar, die juristisch verfolgt werden können. Es drohen hohe Abmahnungen. Zusätzlich sind die Dateien oft mit Malware verseucht – ein Risiko für den eigenen Computer.

Auch das Veröffentlichen fremder Fotos auf dem eigenen Blog oder in sozialen Netzwerken ist meistens nicht legal, sofern es nicht explizit erlaubt ist. Produktfotos oder Screenshots sowie Textzitate, die als Zitat mit Quelle gekennzeichnet sind, stellen jedoch kein Problem dar.

Was sind Alternativen?

Zum Glück gibt es mittlerweile nicht mehr nur die Möglichkeit, entweder eine CD zu kaufen oder illegal MP3s herunterzuladen: Streaming-Dienste wie Spotify, Google Music, Apple Music, usw. geben ihren Nutzern für eine monatliche Gebühr Zugriff auf ein fast grenzenloses Repertoire, das beliebig oft gehört werden kann. Was manch einer dabei jedoch als Nachteil empfindet: Man besitzt die Musik nicht – wenn ein Titel aus dem Katalog gelöscht wird, dann kann man ihn nicht mehr über den Dienst anhören.

Auch im Bereich Filme und Serien gibt es Anbieter wie iTunes, Amazon und Netflix, die legalen Zugriff auf audiovisuelle Medien bieten. Netflix erlaubt es dabei ausdrücklich, einen Account mit mehreren Menschen zu teilen, so dass die monatlichen Kosten für die Nutzer kaum ins Gewicht fallen.

Manche Künstler verzichten auf das klassische Urheberrecht und lizenzieren ihre Werke unter alternativen Lizenzen, damit mehr Menschen kostenlosen Zugriff darauf haben. Die bekannteste dieser Lizenzen nennt sich Creative Commons – in einer Art Baukastensystem können Künstler auswählen, wie stark sie die Nutzung ihrer Werke einschränken wollen. Frei verwendbare Fotos können zum Beispiel auf pixabay.com oder über die flickr-suche gefunden werden. Musik mit CC-Lizenzen finden sich zum Beispiel bei jamendo.com oder ccmixter.org. Eine große Fundquelle für gemeinfreie oder cc-l lizenzierte Werke ist das selbsternannte „Archiv des Internets“, archive.org.

Mehr Informationen zum Thema Bildrecht finden Sie in dem folgenden thematischen Beitrag.