Recht am eigenen Bild – Worauf Lehrer achten müssen

Ansicht einer Kamera, die ein Klassenzimmer filmt
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Seit dem Schulanfang im September wird wieder fleißig in den Schulen gelernt. Dabei werden auch gerne Klassenfotos, Videos oder Bilder von Schülerproduktionen aufgenommen. Dies kann jedoch unter Umständen zu Problemen führen. BEE SECURE hat sich mit Robert Brachmond über das Thema unterhalten.

Fotos und Videos im Unterricht

Digitale Medien dienen als sinnvolle Hilfsmittel und eröffnen neue Gestaltungsmöglichkeiten und Kommunikationswege, die vielseitig und kreativ genutzt werden können. Somit gehören auch Smartphones und Kameras zum Alltag einer Klasse dazu, denn zum Beispiel eignen sich Videos und Fotos ebenfalls gut zur Dokumentation von Aktivitäten. Aus demselben Grund wird das Filmen von Schulstunden sogar von der Universität Luxemburg gerne als Tool zur Analyse von Schulstunden empfohlen, und kann somit zur Selbstreflexion und möglicherweise einer Verbesserung der Unterrichtsqualität beitragen. Aber auch die Kinder selbst, haben bereits Erfahrung im Umgang mit Fotos und Videos und können beispielsweise Fotos anhand von Apps manipulieren und zusammenstellen, Kompetenzen welche auch für andere Lernaktivitäten (Bsp. Zum Erstellen von Fotostorys, Bildergeschichten oder Kurzfilmen) genutzt werden können.

Robert Brachmond, Kursleiter der Legislaturkurse am IFEN (Institut de Formation de l’Éducation Nationale), unterstützt den Umgang mit digitalen Medien in Schulen als Hilfs- und Kommunikationsmittel. Er rät aber zur Vorsicht, denn immerhin könne man bei verschiedenen Apps und Geräten von Megakonzernen nicht sicher wissen, wo die Daten abgespeichert werden und wie diese weitergenutzt werden. Denn vor allem beim Umgang mit Fotos von Kindern ist höchste Vorsicht geboten, damit die Bilder nicht in falsche Hände geraten.

Lehrpersonen und Erzieher sollten deshalb einen gesunden Umgang mit den modernen Medien pflegen und auch den Kindern Respekt und Vorsicht im Umgang mit diesen Mitteln lehren. Hierbei gilt jedoch nicht nur die Sicherheitsaspekte von digitalen Medien zu beachten, sondern auch die rechtlichen Vorgaben zur Aufnahme, Speicherung, Nutzung und Diffusion von Bildaufnahmen zu kennen und respektieren.

Rechtliche Vorgaben

Generell gilt: Jeder hat das Recht am eigenen Bild und kann selbst entscheiden ob er fotografiert werden möchte und ob er der Veröffentlichung des Bildes zustimmt. Bei Kindern und Minderjährigen muss eine Zustimmung (in Form einer schriftlichen Erlaubnis) durch einen gesetzlichen Vormund vorliegen.

Zu beachten sind auch die EU-Datenschutzvorschriften (Englisch: GDPR – General Data Protection Regulation), die jedem das Recht auf Transparenz über die Handhabung seiner Daten und Bildern gewähren. Die schriftliche Erlaubnis muss also klar definieren, ob, wofür aber auch wie lange die Fotos von Kindern benutzt und gespeichert werden dürfen. Dementsprechend müssen die Fotos nach dem Ablaufen der Frist oder auf Anfrage des gesetzlichen Vormundes gelöscht werden. Tut man dies nicht, macht man sich strafbar.

Grundsätzlich dürfen Fotos und Videos nur zu internen und pädagogischen Zwecken genutzt werden. Es ist untersagt, Bilder von Schülern privat herumzuzeigen, zu verschicken oder auch Fotos in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen!

Verhaltenstipps

  • Erlaubnis fragen: Vorab muss anhand eines Formulars, die Veröffentlichung und den Transfer von Fotos mit den Eltern abgeklärt werden. In dem Formular wird ebenfalls schriftlich festgehalten, ob und für welche Zwecke Aufnahmen von den Kindern gemacht werden dürfen. Ohne die schriftliche Zustimmung des Vormundes dürfen keine Bilder von Minderjährigen aufgenommen oder veröffentlicht werden! BEE SECURE stellt eine Mustervorlage für solch eine Autorisierung in seinem Ratgeber für Lehrer und Erzieher bereit. Auch wenn die Eltern beim Schulanfang eine generelle Zustimmung unterschreiben, müssen im Rahmen von besonderen Projekten oder im Falle einer Zusammenarbeit mit Dritten (zum Beispiel mit der Universität Luxemburg) weitere, spezifischere Autorisationen unterzeichnet werden.
  • Aufnahmen: Herr Brachmond (IFEN) rät den Lehrer und Lehrerinnen für die Aufnahme von Fotos und Videos am besten die Kamerageräte der Schule zu nutzen, da diese meist nicht mit dem Internet verbunden sind. Die Aufnahme von Klassenfotos mit dem privaten Smartphone kann problematisch werden, da schneller Vorwürfe zum möglichen Missbrauch oder Diffusion der Fotos aufkommen können. Es dürfen nur Kinder fotografiert werden, bei denen die schriftliche Erlaubnis der Eltern vorliegt!
  • Speicherung: Möglichst auf Speichermedien zurückgreifen, die nicht mit dem Internet verbunden sind. (Beispiel: CD, DVD, USB-Stick…). Das Abspeichern von Daten in Clouds ist eher problematisch, da nicht immer transparent ist, wo die Dateien gespeichert werden oder auch wofür die Dateien vielleicht genutzt werden können. Des Weiteren ist nicht immer klar ob die Cloud vor Hackerangriffen sicher ist.
  • Teilen: Um die Fotos mit den Eltern zu teilen wird geraten, dies über materielle Speichermedien zu tun. Das Teilen der Fotos über das Internet erfolgt am besten nur über Webseiten, die an die Education Nationale angebunden sind (Bsp. Schulportal) und über die nur Personen Zugriff erhalten, die sich mit einem autorisierten IAM Login anmelden können. Von der Benutzung von E-Mails, Clouds (Bsp. Dropbox) oder Chatgruppen (Bsp. über Messenger oder WhatsApp) zum Verschicken der Fotos wird abgeraten, da die Fotos dabei auf externen Servern landen könnten, bei denen keine Sicherheit oder Transparenz garantiert werden kann.

 

Quellen: Interview mit Robert Brachmond, ec.europa.eu

 

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