
„Mama, mein Handy ist kaputt. Ich brauche dringend Geld.“ Was zunächst wie ein echter Hilferuf des eigenen Kindes klingt, kann ein Betrugsversuch sein. Mithilfe künstlicher Intelligenz lassen sich Stimmen heute täuschend ähnlich nachahmen. Umso wichtiger ist es, auch bei einer vertrauten Stimme die Situation zu hinterfragen und die Identität der Person unabhängig zu überprüfen – zum Beispiel durch einen Rückruf auf der bekannten Nummer.
Das Handy klingelt. Am anderen Ende ist scheinbar das eigene Kind: Das Handy sei kaputt oder verloren gegangen, deshalb komme der Anruf von einer unbekannten Nummer. Dann die Bitte: Eine Rechnung müsse dringend bezahlt oder Geld überwiesen werden.
Die Stimme klingt vertraut – vielleicht sogar genau wie die des eigenen Kindes.
Wenn Stimmen mit KI nachgeahmt werden
Beim sogenannten Voice Cloning wird eine Stimme mithilfe künstlicher Intelligenz anhand vorhandener Sprachaufnahmen nachgebildet. Solche Aufnahmen können beispielsweise aus Videos oder Beiträgen in sozialen Netzwerken stammen. Eine vertraut klingende Stimme ist deshalb nicht automatisch eine Bestätigung dafür, dass tatsächlich die Person spricht, für die man sie hält.
Das bedeutet nicht, dass hinter jedem verdächtigen Anruf eine KI steckt. Die bekannte Betrugsmasche vom angeblich verlorenen oder kaputten Handy gibt es schon länger – auch vor KI gab es diese Art von Betrugsmasche bereits in Luxemburg. Eine nachgeahmte Stimme kann eine solche Geschichte jedoch noch glaubwürdiger erscheinen lassen.
Besonders plausibel kann die Situation wirken, wenn das eigene Kind beispielsweise im Ausland studiert, unterwegs ist oder nicht direkt erreichbar ist.
„Ich brauche das Geld sofort“
Betrüger versuchen häufig, starken Zeitdruck aufzubauen: Das angebliche Kind hatte einen Unfall, muss dringend eine Rechnung bezahlen oder kann wegen eines verlorenen Handys nicht auf sein Bankkonto zugreifen.
Vielleicht kommt noch die Bitte hinzu, niemandem etwas davon zu erzählen oder nicht aufzulegen.
Genau dieser Stress soll verhindern, dass man die Geschichte überprüft.
Deshalb gilt: Nicht im Affekt handeln. Auch wenn die Stimme vertraut klingt und die Situation dringend erscheint, sollte eine ungewöhnliche Geldforderung zunächst kritisch geprüft und eine Zahlung nicht sofort getätigt werden.
So können Familien sich schützen
- Auflegen und selbst zurückrufen.
Rufen Sie Ihr Kind über die Telefonnummer an, die Sie bereits kennen. Nutzen Sie nicht einfach die neue Nummer, über die Sie kontaktiert wurden. - Eine zweite Person kontaktieren.
Ist Ihr Kind nicht erreichbar, können beispielsweise Freunde, Mitbewohner oder andere Familienmitglieder helfen zu überprüfen, ob tatsächlich etwas passiert ist. - Ein Familien-Codewort vereinbaren.
Ein vorher festgelegtes Wort kann eine zusätzliche Möglichkeit sein, die Identität zu überprüfen. Wichtig: Das Codewort im verdächtigen Gespräch nicht selbst nennen oder vorsagen. Es sollte außerdem nicht die einzige Überprüfung bleiben. - Bei Zeitdruck und Geheimhaltung misstrauisch werden.
Aussagen wie „Das Geld muss sofort überwiesen werden“, „Sag niemandem etwas“ oder „Leg auf keinen Fall auf“ sind Warnsignale. - Keine Zugangsdaten weitergeben.
Passwörter, PINs und Bestätigungscodes sollten niemals am Telefon mitgeteilt werden – auch nicht an eine vermeintlich vertraute Person.
Am besten vorher darüber sprechen
Familien können sich bereits im Vorfeld überlegen, wie sie in einer solchen Situation vorgehen: Über welche bekannte Nummer versucht man sich zu erreichen? Wen kann man zusätzlich kontaktieren? Und welches Codewort könnte im Zweifel helfen?
Solche Absprachen können im Ernstfall dabei helfen, einen Moment Abstand zu gewinnen und die Situation zu überprüfen.
Denn unabhängig davon, ob tatsächlich künstliche Intelligenz eingesetzt wurde oder nicht, gilt bei unerwarteten Geldforderungen:
Erst überprüfen, dann handeln.
Falls bereits Geld überwiesen wurde, sollte möglichst schnell die eigene Bank kontaktiert werden. Nachrichten, Telefonnummern und Zahlungsbelege sollten gesichert und der Vorfall bei der Polizei gemeldet werden.







